Opt-out-Verfahren längst out

Falsch


Die DSGVO hat die Versendung von Newslettern verkompliziert. Ein voreingestelltes Häkchen, dass der Empfänger entfernen muss, wenn er keinen Newsletter wünscht, ist seitdem nicht mehr möglich.

Richtig

Opt-out-Verfahren ist schon längst out.
Bereits vor Mai 2018 war für das Versenden von Newslettern eine aktive Einwilligung durch den Empfänger des Newsletters erforderlich. Ein voreingestelltes Häkchen ist längst ein Abmahngrund.


Tags: Wettbewerbsrecht, Online - Bestellablauf, AGB, Verbraucherschutz, Datenschutz, Werbeaussagen, Abmahnung Online - Handel

Zertifikat


Abmahnungen vermeiden mit §iegelsicher

Siegel

§iegelsicher schafft §chutz

 

vor Abmahnungen von Konkurrenten / Mitbewerbern

von Verbraucherschutzverbänden

von Wettbewerbsverbänden

von Datenschutzbehörden

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