Double-Opt-In-Verfahren

Falsch


Unter "Double-Opt-In" versteht man das Verfahren für das Einholen einer Einwilligungserklärung für die Zusendung von Newslettern. Danach muss sich der Empfänger z. B. per Klick einmalig für den Versand von Newslettern einverstanden erklären. Dann wird der künftige Empfänger in die Abonnentenliste eingetragen und kann anschließend per E-Mail angeschrieben werden. Wünscht er die Werbung doch nicht, dann kann er das gegenüber dem Unternehmer noch erklären.

Richtig

Double-Opt-In-Verfahren für E-Mail-Newsletter einhalten
Für eine wirksame Einwilligung hinsichtlich der Zusendung für Werbung via E-Mail muss der künftige Empfänger der Newsletter zunächst ausdrücklich z.B. über einen Klick in das betreffende Kästchen zustimmen. Danach muss ihn der Unternehmer eine E-Mail zur Bestätigung übersenden, in welcher der Empfänger ein weiteres Mal sein Einverständnis gegenüber dem Unternehmer abgibt ("Double-Opt-In-Verfahren"). Dies dient der Vermeidung von unberechtigten Eintragungen durch Fremde.


Tags: Wettbewerbsrecht, Datenschutz, Abmahnung Online - Handel, Infos für Unternehmer und Verbraucher, Abmahnung Wettbewerbsrecht, Rechtliche Informationen

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