Bewertungs-E-Mail nur mit Einwilligung

Falsch


Für eine E-Mail, die den Kunden nach Erhalt des Produkts fragt, ob dieser mit der Ware zufrieden sei und ob er ggf. eine Bewertung abgeben möchte, benötigt der Händler keine vorherige Einwilligung.

Richtig

Bewertungs-E-Mail nur mit zuvor eingeholter Einwilligung
Jegliches Anschreiben des Kunden über E-Mail außerhalb der Abwicklung des Vertrages bedarf einer vorherigen Einwilligung, da die E-Mail bezweckt, auf das Unternehmen aufmerksam zu machen.


Tags: Wettbewerbsrecht, Datenschutz, Abmahnung Online - Handel, Infos für Unternehmer und Verbraucher, Abmahnung Wettbewerbsrecht, Rechtliche Informationen

Zertifikat


Abmahnungen vermeiden mit §iegelsicher

Siegel

§iegelsicher schafft §chutz

 

vor Abmahnungen von Konkurrenten / Mitbewerbern

von Verbraucherschutzverbänden

von Wettbewerbsverbänden

von Datenschutzbehörden

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