Nur Mitbewerber können abmahnen

Falsch


Eine Abmahnung wegen eines angeblichen Verstoßes gegen geltende Gesetze kann von allen Unternehmern ausgesprochen werden, die im weitesten Sinne durch den angeblichen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht tangiert sind. 

Richtig

Nur Mitbewerber können abmahnen.
Nur "Mitbewerber" können eine Abmahnung im Rahmen eines Wettbewerbsverhältnisses aussprechen. Ein Mitbewerber ist ein Unternehmer, der als Anbieter oder Nachfrager mit dem Verletzer in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis steht.


Tags: Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Abmahnung Online - Handel, Abmahnung Urheberrecht, Abmahnung Wettbewerbsrecht, Abmahnung Markenrecht

Zertifikat


Abmahnungen vermeiden mit §iegelsicher

Siegel

§iegelsicher schafft §chutz

 

vor Abmahnungen von Konkurrenten / Mitbewerbern

von Verbraucherschutzverbänden

von Wettbewerbsverbänden

von Datenschutzbehörden

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